EIC Accelerator

Mit dem EIC Accelerator bietet die Europäische Union Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen eine besonders attraktive und lukrative Art der Unterstützung. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro und Eigenkapital bis zu 15 Millionen Euro. Besonders interessant ist der Ansatz des europäischen Förderprogramms, da die marktnahe Weiterentwicklung, Demonstration und Marktvorbereitung eines technologischen Produkts oder einer Dienstleistung im Fokus steht. Als weltweit einzigartiges Förderprogramm deckt der EIC Accelerator somit eine Phase im Innovationsprozess ab, die durch andere Förderinstrumente in der Regel nicht mehr unterstützt werden kann.

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105

Mio. Euro akquirierte Fördermittel

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200+

Anträge

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8+

Jahre EIC-Erfahrung

EurA AG – Ihr Partner vom Start bis zum Ziel für den EIC Accelerator

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption Ihres Antrags, begleiten Sie durch die Antragsgestaltung, beraten zur Projektumsetzung und helfen bei der Projektabrechnung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Investieren Sie in diese Chance - gehen wir es gemeinsam an.

 

Erfahren Sie mehr über unser Angebot

Das Förderprogramm im Überblick

Erste Informationen zum EIC Accelerator finden Sie in unserem Video. Dr. Thomas Kraus, stv. Koordinator für internationale Fördermittel bei der EurA AG erklärt, an wen sich der EIC Accelerator richtet, ab welchem Zeitpunkt das Programm im Innovationsprozess greift und was das Förderprogramm so einzigartig macht. Alle weiteren Informationen finden Sie in den nachfolgenden Artikeln.

 

 

 

Wo setzt der EIC Accelerator an?

Der EIC Accelerator setzt dort an, wo nationale Förderprogramme im Prozess der Entwicklung eines technologischen Produkts in der Regel nicht mehr unterstützen. Deutsche Förderprogramme wie ZIM oder KMU-innovativ fördern Unternehmen  bei der Entwicklung eines Prototyps oder Demonstrators. Geht es dann an die Optimierung und Weiterentwicklung, ist der finanzielle Aufwand von den Unternehmen selbst zu tragen. Genau hier kommt der EIC Accelerator ins Spiel, in dem Unternehmen, die sich mit der Weiterentwicklung ihres Produkts und der europaweiten Markteinführung bestehender Prototypen oder Demonstratoren befassen, Fördermittel erhalten. Der EIC Accelerator kommt für Innovationen ab Technology Readiness Level (TRL) 5 in Frage.

 

 

Der Begriff „Technology Readiness Level(TRL) wurde ursprünglich in der Luft- und Raumfahrt geprägt und angewandt, um die Reife eines technologischen Produkts einzuschätzen. Für das Rahmenprogramm hat die EU-Kommission den Begriff angepasst. Dieser beschreibt neun Stufen von TRL 1 bis TRL 9 im Prozess der technologischen Entwicklung.

 

Blaue Übersichtstabelle zu den einzelnen Technology Readiness Level (Stufe 1 bis 9)

 

Mehr Informationen zum Begriff des Technology Readiness Levels (TRL) finden Sie in unserem Blogbeitrag „Einfach erklärt: Technology Readiness Level in den EU-Förderprogrammen“.

 

EIC Accelerator - Wieso, weshalb, warum?

Was macht den EIC Accelerator so einzigartig?

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Kombination aus Zuschuss und Investition

Einzelbetriebliche Förderung

Thematisch gibt es keine Grenzen

Wachstumsförderung & internationaler Marktansatz

2,5 Mio. Euro Förderung und 15 Mio. Euro Kapital stellen im EIC Accelerator die maximal möglichen Förder- und Kapitalsummen dar. Darüber hinaus erhalten Sie Zugang zu den europäischen Business Acceleration Services.

Sie haben das Heft in der Hand: Ihre Idee steht im Rampenlicht, sie benötigen keine Konsortialpartner. Sie wollen dennoch mit Partnern zusammenarbeiten? Diese können Sie als Unterauftragnehmer in das Förderprojekt integrieren.

Der EIC Accelerator ist ein themen- und branchenoffenes Förderprogramm. Neben den themenspezifischen Challenges - die der EIC jährlich ausruft - kann sich jedes Start-up und KMU ganz gleich welchen Themas bewerben.

Das Förderprogramm unterstützt Sie in der Wachstumsphase und bestärkt Sie in Ihrem Internationalisierungsvorhaben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vorbereitung der Markteinführung und Kommerzialisierung.

 

 

Wer kann sich um eine Förderung bewerben?

Das Förderprogramm richtet sich an ambitionierte Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumsbestreben. Unterstützt werden disruptive Innovationen, die das Potenzial mitbringen, den Markt fundamental zu verändern. Der EIC Accelerator ist das Förderprogramm für die Marktführer von morgen.

Ihr Unternehmen gilt als KMU, wenn

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  • Sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen
 

   UND

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  • Ihr Umsatz 50 Mio. Euro nicht übersteigt oder die Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro liegt.
   

Grundsätzlich ist die Bewerbung nur einzelbetrieblich möglich. Das heißt, Verbundprojekte, die in anderen europäischen Förderprogrammen eher den Regelfall darstellen, sind nicht förderfähig. Abhängig von der Projektbeschaffenheit können Aktivitäten von potenziellen Projektpartnern aber als Unteraufträge in das Fördervorhaben eingebunden werden. Diese Möglichkeit prüfen wir gerne für Sie, kommen Sie einfach auf uns zu.

 

 

Welche Projekte werden gefördert?

Idee

 

 

 

Gefördert werden Projekte, die sich mit der Weiterentwicklung und Vermarktung von Innovationen auseinandersetzen. Hierbei stehen Innovationen im Vordergrund, die entweder auf wissenschaftlichen oder bahnbrechenden technologischen („deep-tech“) Entdeckungen beruhen. Darüber hinaus sollte ein Förder- bzw. Finanzierungsbedarf gegeben sein, d.h. es sind über einen längeren Zeitraum erhebliche Mittel (≙ geduldiges Kapital) notwendig, bis Renditen erzielt werden können.

Als Antragsteller sind Sie für den EIC Accelerator bereit, wenn Sie wissen, dass Ihr Projekt realisierbar ist und Sie Ihren Markt kennen. Sie verfügen über einen funktionierenden Prototyp oder Demonstrator ( TRL 5), der nur noch in einem geringen Umfang weiterentwickelt werden muss. Die nächsten zwei Jahre fokussieren Sie sich auf letzte Optimierungen, die Entwicklung einer Kommerzialisierungsstrategie und die Vorbereitung der Markteinführung. 

 

 

Was kann gefördert werden?

Zunächst sind alle notwendigen Arbeitsschritte im Prozess der Innovationsentwicklung, die das Produkt auf die Markteinführung vorbereiten förderfähig. Denkbar ist beispielsweise: 

• der Bau von Demonstratoren und der Test bei potenziellen Kunden, 
• die Durchführung von klinischen Studien oder Arbeiten zur Erzielung von Zulassungen, 
Up-Scaling, Miniaturisierung, die Überarbeitung von Designs und Konstruktionen oder auch 
• die Anpassung an unterschiedliche Marktanforderungen in verschiedenen Ländern.

Darüber hinaus werden auch Tätigkeiten gefördert, die dem Aufbau einer Kommerzialisierungs- und Finanzierungsstrategie dienen und langfristig zur Markteinführung beitragen. Darunter fallen Aktivitäten wie:

• der Aufbau einer Vertriebsstruktur und eines Vertriebsteams sowie die Etablierung von Vertriebspartnern,
• die Entwicklung eines Geschäfts- und Preismodells,
• die Entwicklung einer Marketing- und Kommunikationsstrategie und dazugehörige Maßnahmen,
• die Detaillierung des Business Plans und 
• die Bewertung des Finanzierungsbedarfs sowie Ansprache potenzieller Investoren.

 

Welchen Zuschuss erhalte ich?

Unterstützung

 

Der EIC Accelerator unterstützt Start-ups und KMU in der Regel durch eine Mischfinanzierung (Blended Finance), bestehend aus Förderung und Beteiligungskapital. In Sonderfällen ist auch eine reine Förderung durch den EIC Accelerator möglich. Die Fördersumme beträgt zwischen 500.000 und 2,5 Millionen Euro bei einer Förderquote von 70%. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate. Zum Projektauftakt erhalten Zuwendungsempfänger eine Vorfinanzierung von bis zu 45% der Fördersumme. Nach dem Zwischenbericht folgen weitere maximal 40% und nach dem Schlussbericht der Restbetrag.

 

 

Was bedeutet "Blended Finance" im EIC Accelerator?

Der EIC Accelerator bietet Antragstellern neben einer Förderung auch die Möglichkeit, Blended Finance zu beantragen. Hierbei sind bis zu 15 Millionen Euro Beteiligungskapital durch den EIC Fund als Zusatzleistung möglich. Damit lassen sich beispielsweise Kosten für Arbeitspakete und Tätigkeiten abdecken, die im Rahmen der Förderung (Grant) nicht finanzierbar sind. Das betrifft Aktivitäten, die mit dem Förderanteil von 2,5 Mio. Euro nicht abgedeckt werden oder ab Technology Readiness Level 8 anfallen. Im Gegenzug erhält die EU Unternehmensanteile in Form einer Beteiligung. Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass seitens der EU kein Eingriff in Unternehmensentscheidungen erfolgt. Unternehmen, die sich für Blended Finance entscheiden, müssen nach Unterzeichnung des Grant Agreements eine vereinfachte Due Diligence durchlaufen. Mit dem Beteiligungskapital möchte die EU einen Anreiz schaffen, damit private und öffentliche Ko-Investoren in mindestens gleicher Höhe investieren. 

Blended Finance hat sich inzwischen als Standardmodell der Förderung und Finanzierung im EIC Accelerator etabliert. Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit, eine reine Förderung ( Grant Only) oder lediglich Beteiligungskapital (Equity-Only) beim EIC zu beantragen. 

Die Förderung wird in Form eines Pauschalbetrags ausgezahlt, dessen Höhe während des Bewertungsprozesses festgelegt wird. Antragsteller müssen daher die Höhe des Pauschalbetrags auf Grundlage der geschätzten Projektkosten vorschlagen. 

 

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Welche Unterstützung erhalte ich noch?

Zusätzliche Vorteile für erfolgreiche Antragsteller

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Der EIC unterstützt erfolgreiche Antragsteller nicht nur in finanzieller, sondern auch in inhaltlicher Hinsicht. Es besteht die Möglichkeit, an wertvollen Mentoring- und Coachingmaßnahmen teilzunehmen. Darüber hinaus erhalten Sie Zugang zu den Business Acceleration Services.

Sie wollen mehr über die Business Acceleration Services des EIC erfahren? In unserem Blogbeitrag finden Sie alle notwendigen Informationen.

 

 

Welche Kosten sind förderfähig?

Der EIC übernimmt 70% Ihrer Projektgesamtkosten. Durch den besonderen Schwerpunkt auf Markteinführung und Kommerzialisierung werden viele Kostenarten gefördert, die üblicherweise nicht förderfähig sind. Die Projektgesamtkosten setzen sich aus direkten Projektkosten, darunter fallen Personalkosten, Reisekosten, Materialkosten sowie Ausgaben für Equipment, Gemeinkosten (≙ 25% der direkten Projektkosten) und Fremdleistungen zusammen.

 

Detaillierte Übersicht aller förderfähigen Kosten von Förderprojekten im EIC Accelerator.

 

Antragsprozess: wie kann ich mich bewerben?

Antragsteller im EIC Accelerator durchlaufen ein dreistufiges Antragsverfahren. Bevor der Vollantrag eingereicht werden darf, muss den Gutachtern des EIC eine Kurzbewerbung, bestehend aus einer Skizze, einem Pitch Deck und einem kurzen Motivationsvideo, vorgelegt werden. Nur wer hier positiv begutachtet wird, darf die nächste Stufe, die Ausgestaltung des Vollantrags, beschreiten. Die Kurzbewerbung, Schritt 1 im Antragsverfahren, ermöglicht dem EIC eine Vorauswahl und erhöht die Chancen für diejenigen Bewerber, die einen Vollantrag einreichen dürfen. 

 

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Nach positiver Begutachtung der Skizze erfolgt die Bearbeitung des Vollantrags. Dieser besteht aus einer umfangreichen Projektbeschreibung, mehreren Anhängen und einer Finanzplanung. 

Der Vollantrag setzt sich aus verpflichtenden Inhalten und optionalen Anhängen zusammen. Folgende Inhalte sind im Rahmen des Vollantrages zwingend einzureichen: 

  • Hauptteil: Erarbeitung einer umfangreichen Projektbeschreibung unter Betrachtung technologischer, finanzieller, marktbezogener und organisatorischer Gesichtspunkte 
  • Pitch Deck: Präsentation zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Innovation (muss im Interview vorgestellt werden und darf im Vorfeld nicht mehr bearbeitet werden) 
  • Video-Pitch: Kurzvorstellung des Unternehmens sowie Elevator Pitch; es ist möglich das Video aus dem ersten Bewerbungsschritt heranzuziehen 
  • Freedom to Operate-Analyse: Darstellung von eigenen Patenten und anderen Schutzrechten; alternativ muss ein zweiseitiges Statement zu diesem Thema vorgelegt werden 
  • Data Management Plan: Informationen zum Schutz und der Verbreitung von Projektdaten 
  • Lebensläufe des Schlüsselpersonals 
  • Umfangreiche Finanzplanung: 
  • Finanzübersicht mit Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow und Bilanz 
  • Aktuelle Finanzdaten (Übersicht zu Verbindlichkeiten, Cash Burn Rate und Runway) 
  • Finanzierungshistorie (Eigenkapital, Darlehen, etc.) 
  • Darstellung der Eigentümer- und Anteilsstruktur (Cap-Table) 
  • Darstellung des Finanzierungsbedarfs (Eigenkapital, vorgeschlagene Post-Money-Bewertung etc.) 

Optionale Anhänge sind essenziell, um den Argumenten in den Auftragsunterlage mehr Gewicht zu verleihen. Hierbei ist wichtig, diejenigen Inhalte bereitzustellen, die Themen im Antrag verstärken. Die zusätzlichen Inhalte können folgend aufgebaut sein: 

  • Letters of Intent (LOI): Diese eignen sich besonders gut, um Projektpartnerschaften und erste Berührungspunkte mit dem Zielmarkt nachzuweisen. Sie haben die Möglichkeit, eine unbegrenzte Anzahl von LOIs einzubringen. 
  • 10 optionale Seiten, auf denen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen können. 

Antragsteller, die mit Ihrem Vollantrag überzeugen konnten, werden im dritten Schritt zu einem Interview eingeladen. Die Interviews finden in der Regel acht bis neun Wochen nach der Antragsfrist statt. Dabei präsentiert man seine hochinnovative Spitzentechnologie vor einer ca. sechsköpfigen Jury, wobei die Mitglieder entweder einen technologischen oder betriebswirtschaftlichen Hintergrund haben. Jeder Interviewtermin besteht aus einem 10-minütigem Pitch und einer 35-minütigen Fragerunde. Das Ergebnis wird in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach dem Interview bekanntgegeben.

Wie man die Jury des EIC im Interview von seinem Antrag überzeugt, erfahren Sie im Video (Teil 1 und 2). 

 

 

Mit dem neuen EIC-Arbeitsprogramm 2024 kommen jedem Antragsteller maximal drei Versuche für Einreichung von Anträgen zu. Diese gelten auch für Anträge, die über das Fast-Track- oder Plug-In-Programm eingereicht werden. Nach drei erfolglosen Einreichungen beim EIC Accelerator (unabhängig vom Bewerbungsschritt) kann sich ein Antragsteller nicht erneut im EIC Accelerator unter dem aktuellen europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ bewerben. 

Wann kann ich meinen Antrag beim EIC Accelerator einreichen?

Für den Vollantrag gibt es im Jahr 2024 zwei Termine. Einen im Frühjahr und einen im Herbst. Die Antragstellung ist jeweils in einem themenoffenen und themenspezifischen Bewerbungsaufruf möglich. 

 

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Welche Challenges hat der EIC Accelerator ausgerufen?

Insgesamt stehen für 2024 675 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben dem themenoffenen Bewerbungsaufruf (Open Call) gibt es auch sogenannte EIC Accelerator Challenges. Hierbei ruft der EIC gezielt zur Einreichung von Projektanträgen auf, die zu einer gesamteuropäischen Herausforderung beitragen. Gesucht werden Innovationen, die die Lösung einer Challenge darstellen könnten oder zur Annäherung an eines von der EU gesetzten Ziele beitragen. Der EIC hat für den Accelerator im Jahr 2024 sechs themenspezifische Challenges definiert und ruft zur Einreichung von Anträgen in folgenden Bereichen auf: 

Deep-Tech Innovationen & Nachhaltige Lösungen 

  1. Menschzentrierte Generative KI
  2. Virtuelle Welten und erweiterte Interaktion, einschließlich der Unterstützung für die Industrie 5.0 
  3. Komponenten zur Ermöglichung von Smart Edge und Quantentechnologie
  4. Lebensmittel aus Präzisionsfermentation und Algen
  5. Therapeutika auf Basis monoklonaler Antikörper gegen neu auftretende Viren
  6. Erneuerbare Energiequellen und ihre gesamte Wertschöpfungskette 

 

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Sie wollen mehr zu den einzelnen EIC Accelerator Challenges erfahren? In einem unverbindlichen Termin besprechen wir Ihre Projektidee und beraten zu den EIC Challenges 2024. 

 

Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Die Kurzbewerbung kann jederzeit beim EIC eingereicht werden. Eine Rückmeldung dazu erhalten Sie für gewöhnlich innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Der Vollantrag kann jeweils zu den Deadlines eingereicht werden. Mit einem Feedback ist in der Regel innerhalb von 5 bis 6 Wochen zu rechnen. Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Einladung zum Interview. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung meist innerhalb von 2 bis 3 Wochen.

Aufgrund seiner Beliebtheit und der Vielzahl an Bewerbungen bedient sich der EIC Accelerator eines umfangreichen Bewerbungsverfahrens. Von der Kurzbewerbung bis zum Projektbeginn vergeht für gewöhnlich ein Jahr.

Sie wollen optimal vorbereitet und pünktlich an den Start gehen?

Wir helfen Ihnen bis zur Zielgeraden!

 

Worauf ist bei der Beauftragung eines Beratungsunternehmens zu achten?

Eine Förderung in Höhe von maximal 2,5 Mio. Euro sowie Beteiligungskapital von bis zu 15 Mio. Euro: den Zuschlag des EIC Accelerators wünschen sich viele europäische Start- ups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Um eine der wenigen Förderzusagen des European Innovation Councils zu erhalten, müssen Antragsteller ein dreistufiges Antragsverfahren, bestehend aus einer Kurzbewerbung, einem Vollantrag und einem Interview meistern. Hierfür holen sich Bewerber oftmals Hilfe und beauftragen ein Beratungsunternehmen mit der Antragsstellung. Doch worauf sollten Bewerber bei der Auswahl eines Beratungsunternehmens achten?

Der EIC ist sich der großen Zahl von Beratungsunternehmen bewusst und sieht auch deren Nutzen in der Entwicklung von Projektideen bis hin zu den Bewerbungsunterlagen. Aus diesem Grund hat der EIC im November 2023 einen Verhaltenskodex für Berater veröffentlicht, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einreichung von Anträgen für EIC-Projektaufrufe und dem Management von Förderprojekten anbieten. Durch diesen Code of Conduct möchte der EIC für Transparenz sorgen sowie die Professionalität und eine ethische Arbeitsweise auf dem europäischen Markt für Innovationsberatung fördern. Genauso sollen Antragsteller dabei unterstützt werden, qualitativ hochwertige Beratungsunternehmen zu finden.

Der EIC erwartet, dass die europäischen Beratungsunternehmen den Kodex einhalten. Darüber hinaus können Auftraggeber prüfen, ob sich die Beratungsdienstleister an den Kodex halten. Der Kodex ist online einsehbar und Unternehmen, die sich klar zu dem Verhaltenskodex bekennen, tragen ein entsprechendes Siegel auf ihrer Website bzw. Social-Media-Kanälen.

Wir, die EurA AG, bekennen uns ausdrücklich zum Code of Conduct für Fördermittelberater und arbeiten nach den Prinzipien und Leitsätzen. Die darin festgehaltenen Grundsätze zum Knowhow, einer ethischen Arbeitsweise, Transparenz, Vertraulichkeit und Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Arbeit prägen die Zusammenarbeit mit unseren Kunden schon seit unserer Gründung im Jahr 1999.

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