Für große Verwunderung gesorgt hat die unerwartete Pressemitteilung des European Innovation Councils (EIC), die am Vormittag des 2. Juni 2023 veröffentlicht wurde. Verkündet wurde darin kurzerhand das Ende der seit Frühjahr 2021 in Betrieb genommenen EIC AI Plattform, die exklusiv für die Antragstellung im EIC Accelerator konzipiert und eingesetzt wurde.

 

Aufgrund ihrer Komplexität und Bedienbarkeit war die Plattform bei Bewerbern und Beratern umstritten. Dieser Kritik musste sich auch die EISMA, die European Innovation Council and SMEs Executive Agency des Öfteren stellen. Zuletzt wurde im März 2023 ein Statement des EIC Boards veröffentlicht, indem Maßnahmen zur Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens für den EIC Accelerator erwähnt wurden.

 

Wie schnell die Änderung im EIC Accelerator-Bewerbungsverfahren tatsächlich eintreffen wird, war niemandem bewusst. Für Antragsteller bedeutet das nun, die überarbeitung ihrer Bewerbungsunterlagen und eine neue Abgabefrist am 21. Juni, 17:00 Uhr, CET.

Welche Gründe für solch eine schnelle Änderung im Bewerbungsverfahren des EIC Accelerators gesprochen haben, bleibt zunächst offen. Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben, stehen wir Ihnen gerne auch bei Fertigstellung Ihrer Antragsunterlagen zur Seite.

Vollantrag (Stufe 2)

Doch was bedeutet dies für Antragsteller, die seit Monaten an ihrem Vollantrag (Stufe 2) für die Deadline am kommenden Mittwoch, 7. Juni 2023 arbeiten?

Wir geben einen Überblick:

  • Antragsteller, die aktuell an einem Vollantrag (Stufe 2) arbeiten, sollten zeitnah eine E-Mail erhalten, an die zum einen der aktuelle Entwurf des Antrags (aus der AI Plattform) angehängt ist und die zum anderen einen Link enthält, über den im EU Funding & Tender Portal ein neues EIC Accelerator Proposal registriert werden kann.
  • Das Proposal wird dann fortan komplett über das Funding & Tender Portal bearbeitet werden – diese Funktion steht momentan aber noch nicht zur Verfügung.
  • Ferner wurde angekündigt, dass sich die Struktur des Vollantrags ändern wird. Wie und in welchem Umfang, ist bisher noch nicht bekannt. Es kommt aber auf jeden Fall weitere Arbeit auf die Antragsteller zu.
  • Am kommenden Montag, 5. Juni, sollen die Nationalen Kontaktstellen informiert werden, anschließend werden diese Informationen auch den Antragstellern zur Verfügung gestellt.
  • Um genügend Zeit zu haben, um auf diese strukturellen Änderungen reagieren zu können, wird die Deadline, die für kommenden Mittwoch, 7. Juni 2023 vorgesehen war, um zwei Wochen auf den 21. Juni 2023 verschoben.
  • Wichtig: Unternehmen, die ihren Antrag bereits über die AI Plattform eingereicht haben, müssen diesen dennoch nochmals über das Funding & Tender Portal einreichen. Einreichungen über die AI Plattform sind nicht mehr gültig.

Kurzbewerbung (Stufe 1)

Und wie steht es um Unternehmen, die gerade an einer Kurzbewerbung (Stufe 1) arbeiten?

 

  • Vorerst ist es nicht möglich, Kurzbewerbungen einzureichen
  • Der Bewerbungsprozess für die Stufe 1 soll in eine neue Plattform (EISMEA IT Plattform) verlagert werden
  • Aktuell ist angedacht, dass eine Einreichung der Kurzbewerbungen über diese neue Plattform ab Anfang Juli wieder möglich sein soll
  • Bereits eingereichte Kurzbewerbungen werden ihre Begutachtung per E-Mail erhalten

Le roi est mort, vive le roi?

Bedeutet das Aus der AI Plattform die Geburt der EISMEA IT Plattform?

Kommen EIC-Anträge in klassischer Form zurück?

Wird der Übergang bis zur kommenden Deadline möglichst reibungslos funktionieren?

 

Viel Aufregung, viele Unklarheiten und viele überraschte Gesichter. Doch wie es wirklich weitergehen wird, werden wir hoffentlich in wenigen Tagen erfahren.

 

Zumindest die mittelfristige Aussicht ist gut. So nimmt der EIC Stand heute an, dass weder die Deadline am 4. Oktober 2023 noch die Deadlines Anfang 2024 (noch nicht terminiert) betroffen sein werden.

Wir beobachten gespannt und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.


Sie haben Fragen, wissen nicht, wie es weitergehen wird, oder haben Sorge, wichtige Informationen zu verpassen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und begleiten Sie durch den Antragsprozess.

 

Nutzen Sie diese einmalige Chance und heben Sie mit uns Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe!


Stefan Durm

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Stefan Durm

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Ich bin seit rund zehn Jahren erfolgreich in internationalen Projekten zuhause. Ich habe sowohl internationale Forschungskonsortien gestaltet und koordiniert, als auch mehr als 50 Business Pläne für hochinnovative Deeptech-Startups (mit-)entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Um dieses Wissen immer weiter zu schärfen, bin ich Gründungsmitglied des Europäischen Verbands der Innovationsberater (EAIC) und vertrete dort EurA. Bei Fragen zu internationalen Förderprojekten bin ich somit immer eine sehr gute erste Anlaufstelle.
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